• Name des Verein / Organisation: TSV Besse e.V.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025
Liebes Vereinsmitglied,
wir laden herzlich zur Mitgliederversammlung
2025 des TSV Besse e.V. am Sonntag, den 14. September
2025 um 10:30 Uhr in das Vereinsheim des
TSV Besse am Sportplatz ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder
3. Ehrungen
4. Bericht des Vorstandes
5. Bericht des Schatzmeisters
6. Bericht der Abteilungsleiter
7. Aussprache zu den Berichten
8. Bericht der Revisoren
9. Entlastung des Vorstandes
10. Beratung und Beschlußfassung vorliegender Anträge
a) Satzungsänderung § 4 Nr. 7 Mitgliedschaft
§ 4 Nr. 6 unverändert
Der freiwillige Austritt muss schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt
werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen
zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Der Ausschluss aus dem Verein und die Streichung von der Mitgliederliste
erfolgt, wenn das Mitglied:
- trotz zweimaliger Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse länger als drei
Monate mit seiner fälligen Beitragszahlung in Verzug ist, ohne dass eine
soziale Notlage nachgewiesen wird
- sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt
- bei grobem Verstoß gegen die Satzung oder Verbandsrichtlinien
wegen massivem unsportlichen oder unkameradschaftlichen Verhaltens
- wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereinslebens,
wenn hierdurch die Interessen und das Ansehen des Vereins in der
Öffentlichkeit oder vereinsintern schwerwiegend beeinträchtigt wird
§ 4 Nr. 7 alt
Über einen Ausschluss entscheidet der Abteilungsvorstand mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Abteilungsvorstandsmitglieder, nachdem dem
betroffenen Mitglied rechtliches Gehör gewährt worden ist. Gegen den Ausschließungsbeschluss
kann das Mitglied mit einer Frist von einem Monat
nach Zugang den geschäftsführenden Vorstand anrufen. Dieser entscheidet
endgültig über den Ausschluss. Während des Ausschließungsverfahrens
ruhen sämtliche Rechte des auszuschließenden Mitgliedes.
§ 4 Nr. 7 neu
Über einen Ausschluss entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
b) Anpassung des Mitgliedsbeitrages
Der Vorstand des TSV Besse e.V.