• Name des Verein / Organisation: TSV Besse e.V.

Einladung zur Jahreshauptversammlung

2025

Liebes Vereinsmitglied,

wir laden herzlich zur Mitgliederversammlung 2025 des

TSV Besse e.V. am

Sonntag, den 14. September 2025 um 10:30 Uhr

in das Vereinsheim des TSV Besse am Sportplatz ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder

3. Ehrungen

4. Bericht des Vorstandes

5. Bericht des Schatzmeisters

6. Bericht der Abteilungsleiter

7. Aussprache zu den Berichten

8. Bericht der Revisoren

9. Entlastung des Vorstandes

10. Beratung und Beschlussfassung vorliegender Anträge

a) Satzungsänderung § 4 Nr. 7 Mitgliedschaft § 4 Nr. 6 unverändert

Der freiwillige Austritt muss schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt

werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen

zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Mitgliedschaft ist nicht über-

tragbar. Der Ausschluss aus dem Verein und die Streichung von der Mitglie-

derliste erfolgt, wenn das Mitglied:

• trotz zweimaliger Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse länger

als drei Monate mit seiner fälligen Beitragszahlung in Verzug ist, ohne

dass eine soziale Notlage nachgewiesen wird

• sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht er-

füllt

• bei grobem Verstoß gegen die Satzung oder Verbandsrichtlinien

• wegen massivem unsportlichen oder unkameradschaftlichen Verhal-

tens

• wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Ver-

einslebens, wenn hierdurch die Interessen und das Ansehen des Ver-

eins in der Öffentlichkeit oder vereinsintern schwerwiegend beeinträchtigt wird

§ 4 Nr. 7 alt

Über einen Ausschluss entscheidet der Abteilungsvorstand mit einfacher

Mehrheit der anwesenden Abteilungsvorstandsmitglieder, nachdem dem

betroffenen Mitglied rechtliches Gehör gewährt worden ist. Gegen den Aus-

schließungsbeschluss kann das Mitglied mit einer Frist von einem Monat

nach Zugang den geschäftsführenden Vorstand anrufen. Dieser entschei-

det endgültig über den Ausschluss. Während des Ausschließungsverfah-

rens ruhen sämtliche Rechte des auszuschließenden Mitgliedes.

§ 4 Nr. 7 neu

Über einen Ausschluss entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

b) Anpassung des Mitgliedsbeitrages

Der Vorstand des TSV Besse e.V.