Mit dem nahenden Herbstbeginn brechen immer mehr Schwalben wieder
zu ihrer langen Reise in die Winterquartiere im südlichen Afrika auf. Zurück
bleiben ihre Lehmnester an Hausfassaden, unter Dachvorsprüngen oder in
Ställen.
Rauch- und Mehlschwalben kehren im nächsten Jahr gern zu ihren alten
Brutplätzen zurück. Für die Vögel ist es deutlich weniger Arbeit, bestehende
Nester zu reparieren, als mühsam aus vielen Lehmkügelchen ein neues zu
bauen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet die Entfernung oder Zerstö-
rung von Schwalbennestern unter Androhung höher Geldbußen.
Wohnungsnot für Schwalben verschärft sich
Die aus Lehm gebauten Nester sind für Schwalben immer schwerer zu er-
richten, da es aufgrund der Flächenversieglung immer weniger natürliche
Lehmquellen gibt. Viele Schwalben finden schlicht kein Baumaterial mehr.
Es ist eine große Hilfe, ihre bestehenden Nester zu erhalten und sie zusätz-
lich mit Kunstnestern zu unterstützen.
DerBUNDHessenempfiehlt, künstlicheNesterimHerbstanzubringen. So ha-
ben die Vögel sie zur nächsten Brutsaison bereits zur Verfügung. Diese Nist-
hilfen sind besonders dann verpflichtend, wenn bei Bau- oder Sanierungs-
maßnahmen vorhandene Nester entfernt werden müssen. In solchen Fällen
sollte vorab stets die UntereNaturschutzbehörde eingeschaltet werden.
Einfacher Schutz vor Verschmutzung
Schwalben sind geschickte Flugakrobaten und werden von vielen Men-
schen als Glücksbringer geschätzt.
Ihr Zwitschern und ihr Anblick sind echte Stimmungsaufheller!
Ein einfaches Kotbrett unter dem Nest löst das Problem der Fassadenver-
schmutzung.
Koloniebrüter brauchen Nachbarschaft
Schwalben leben gern in Gesellschaft. Kunstnester werden am besten in
Gruppen angebracht, damit sich Kolonien bilden können. Das frühzeitige
Anbringen dieser Nester spart den Vögeln bei ihrer Rückkehr aus dem Sü-
den Zeit, die sie in eine zweite Brut investieren können – ein wichtiger Bei-
zu finalisieren.
trag zur Bestandssicherung.
Hintergrund
In Hessen sind Mehlschwalben vor allem im Siedlungsbereich verbreitet,
Rauchschwalben eher im ländlichen Raum. Beide Arten stehen unter beson-
derem Schutz (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG).
Der Vorstand
Eine Rauchschwalbe füttert ihre halbwüchsigen Jungschwalben
Foto: Herwig Winter